Abrissunternehmen finden: Verfahren, Kosten und Vorschriften
Ein redaktionelles Nachschlagewerk für alle, die einen Rückbau planen. Ohne Anbieterverzeichnis, ohne gekaufte Bewertungen, dafür mit den Kriterien, Preisrahmen und Rechtsgrundlagen, an denen sich ein belastbares Angebot erkennen lässt.
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Kurz gesagt: Ein belastbares Abbruchangebot setzt drei Dinge voraus: eine Ortsbesichtigung, ein Leistungsverzeichnis mit Einzelpositionen und Klarheit über die Schadstofflage. Fehlt eines davon, vergleichen Sie keine Preise, sondern unterschiedliche Annahmen über das Unbekannte.
Wo soll zurückgebaut werden?
Für jeden Ort ab 5.000 Einwohnern gibt es eine eigene Seite mit Auswahlkriterien, den gängigen Verfahren, Kostenrahmen nach Objekttyp und den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes.
Nach Bundesland
Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Ob eine Beseitigung angezeigt oder genehmigt werden muss, richtet sich nach der Landesbauordnung.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Verfahren im Überblick
Welches Verfahren passt, entscheidet sich an Konstruktion, Umgebung und Schadstofflage. In dichter Bebauung kommen erschütterungsarme Techniken zum Einsatz, auf freiem Grundstück der maschinelle Abbruch.
Kostenrahmen nach Objekttyp
Die folgenden Spannen sind Orientierungswerte ohne Schadstoffsanierung. Verbindlich ist ausschließlich ein Angebot auf Grundlage einer Objektbesichtigung.
| Objekt | Dauer | Kostenrahmen | Schadstoffrisiko |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 3 bis 10 Arbeitstage ohne Schadstoffsanierung | 15.000 bis 35.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
| Mehrfamilienhaus | 2 bis 6 Wochen | 40.000 bis 120.000 Euro | hoch bei Baujahr vor 1993 |
| Garage | 1 bis 2 Arbeitstage | 1.500 bis 5.000 Euro | sehr hoch bei Dacheindeckung vor 1993 |
| Carport | wenige Stunden bis ein Arbeitstag | 500 bis 2.000 Euro | gering |
| Scheune | 3 bis 8 Arbeitstage | 8.000 bis 30.000 Euro | mittel bis hoch |
| Stallgebäude | 1 bis 3 Wochen | 20.000 bis 70.000 Euro | mittel |
| Industriehalle | 3 Wochen bis mehrere Monate | projektbezogene Kalkulation | hoch, zusätzlich Altlasten im Boden möglich |
| Schornstein | 1 bis 4 Wochen | projektbezogene Kalkulation | hoch |
Schadstoffe: der Stichtag 31. Oktober 1993
Nach der novellierten Gefahrstoffverordnung gilt für Gebäude, deren Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 lag, ein grundsätzlicher Asbestverdacht, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Wer Arbeiten veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übermitteln. Diese Pflicht gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.
Ratgeber
Warum es hier keine Anbieterliste gibt
Die naheliegende Frage zuerst: Warum steht auf einer Seite namens abrissunternehmen.net kein Verzeichnis mit Betrieben? Weil ein solches Verzeichnis nur dann etwas wert wäre, wenn jemand jeden Eintrag tatsächlich geprüft hätte. Anschriften ändern sich, Betriebe werden übernommen, Qualifikationen laufen aus, und Bewertungsdurchschnitte sagen über Sachkunde und Versicherungsschutz praktisch nichts aus.
Was wir stattdessen liefern, sind die Prüfsteine: Welche Nachweise Sie sich zeigen lassen sollten, welche Positionen in einem vollständigen Angebot stehen, welche Fristen die Behörde setzt und welche Schadstoffe bei welchem Baujahr zu erwarten sind. Damit können Sie Angebote selbst beurteilen, statt sich auf eine Sternebewertung zu verlassen.
Häufige Fragen
Was kostet der Abriss eines Einfamilienhauses?
Ohne Schadstoffsanierung liegen die Gesamtkosten meist zwischen 15.000 und 35.000 Euro. Mit umfangreicher Asbestsanierung kann sich der Betrag verdoppeln. Verbindlich ist nur ein Angebot nach Objektbesichtigung.
Brauche ich für einen Abriss eine Genehmigung?
In den meisten Bundesländern genügt heute eine Abbruchanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Eine förmliche Genehmigung wird bei Denkmalschutz, Erhaltungssatzung, Wohnraumschutz oder Hochhäusern verlangt.
Ab wann besteht Asbestverdacht?
Nach der Gefahrstoffverordnung bei allen Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993, solange das Gegenteil nicht belegt ist. Ausräumen lässt sich der Verdacht nur durch eine Erkundung mit Materialproben.
Wie lange dauert ein Hausabriss insgesamt?
Der reine Abbruch dauert drei bis zehn Arbeitstage. Mit Erkundung, Anzeigefrist, Trennung der Hausanschlüsse und möglicher Schadstoffsanierung sollten Sie drei bis sechs Monate einplanen.
Warum ist sortenreine Trennung günstiger?
Sauber getrennter mineralischer Bauschutt lässt sich zu Recycling-Baustoffen aufbereiten. Vermischt entsteht Baumischabfall, der aufwendig nachsortiert werden muss und je Tonne ein Mehrfaches kostet.